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Reiserücktritt-Versicherung


Reiserücktrittskosten-Versicherung

Sie haben Ihren Urlaub geplant und gebucht. Oft sind es noch Monate bis zum Reiseantritt. Was kann bis dahin nicht alles passieren? Krankheiten und Unfälle können jeden treffen. Aber es kann auch ein Angehöriger erkranken oder sogar versterben. Wenn Sie dann den Urlaub nicht antreten können, müssen Sie trotzdem bezahlen. Dagegen schützt eine Reiserücktrittsversicherung.
Reiserücktrittskostenversicherungen können für Einzelpersonen, Familien oder sogar Reisegruppen abgeschlossen werden.
Eine Rücktrittskostenversicherung ist besonders dann zu empfehlen, wenn Sie mit Kindern reisen. Im Falle einer Stronierung müssen sie, je näher der Reisetermin rückt, bis zu 80 bis 100 % Stornogebühren bezahlen.
In der Finanztest-Ausgabe von Januar 2010 bescheinigt Stiftung Warentest dem Vollschutz von TravelSecure die besten Leistungen in der Reiserücktrittsversicherung für Einzelreisen. Mit der Note 1,8 schneidet TravelSecure  am besten ab. Entscheident war für das Urteil der Tester:

  • großes Leistungsspektrum
  • verbraucherfreundliche Tarifbedingungen
  • günstiger Preis.

Überzeugen Sie sich selbst von dem guten Preis-, Leistungsverhältnis bei TravelSecure Reiseschutz.

Auch wenn Sie, ob verwandt oder nicht verwandt, gemeinsam mit einer anderen Person eine Reise gebucht und sich versichert haben, bekommen sie beide die Stornokosten zurück, auch wenn nur eine von beiden aus versichertem grund die Reise nicht antreten kann.

Wann leistet die Reiserücktrittversicherung?

Die Reiserücktrittversicherung leistet Entschädigung in Höhe der Stornokosten bei

  • Bei Stornierung der Reise
  • Verspätetem Reiseantritt.

Haben Sie zusätzlich eine Reiseabbruch-Versicherung abgeschlossen oder ist diese schon in der Reiserücktritt-Versicherung enthalten, dann leistet diese zusätzlich Entschädigung bei

  • Einer ausserplanmäßigen Beendigung der Reise,
  • Nicht genutzten Reiseleistungen
  • Verlängertem Aufenthalt
  • Elementarereignissen während der Reise

Als Gründe für einen Rücktritt werden i.d.R. von fast allen Versicherern anerkannt, wenn die versicherte Person oder eine Risikoperson* von folgenden Ereignissen betroffen ist:

  • Tod
  • Schwere Unfallverletzung
  • Unerwartete schwere Erkrankung
  • Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit
  • Schaden am Eigentum durch Naturgewalten oder vorsätzliche Straftat eines Dritten
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Wiederaufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses
  • Je nach Versicherung noch bei Bruch von Prothesen, Unerwartet Einberufung in den Militärdienst

In diesen Fällen übernimmt die Versicherung die anfallenden Stornokosten.
Die betragen nach Buchung der Reise bereits 15 – 20 % der Reisekosten.
Je näher der Reisetermin rückt, um so höher werden die Stornokosten. Ab dem 30. Tag vor Reisebeginn steigen die Stornokosten kontinuierlich an bis auf 90 – 100% der Reisekosten.

Riskopersonen können sein:

  • Versicherte Reiseteilnehmer
  • Die Angehörigen der versicherten Person, definiert als Ehepartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegersöhne und -töchter, Schwager, Schwägerin und Geschwister
  • Der Lebenspartner der versicherten Person oder einer der versicherten mitreisenden Personen
  • Diejenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.

Was leistet die Reiseversicherung im Stornofall?

Die Versicherung zahlt die vom Reiseveranstalter oder Vermieter verlangten Stornogebühren.
Jedoch hat der Versicherer einen von diesem Betrag einen Selbstbehalt zu tragen.
Dieser beträgt i.d.R. mindestens 25,-EUR pro Person und bei Krankheit 20 % der Stornokosten. Ratsam ist es eine Reiserücktrittskostenversicherungen ohne Selbstbehalt abzuschließen, denn sonst müssen Sie im Versicherungsfall 20 % der Stornokosten selber bezahlen.

Wann leistet die Reiserücktrittversicherung nicht?

Grundsätzlich nicht versicherbar ist der Rücktritt wegen Kriegsausbruch im Urlaubsland sowie höhere Gewalt. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall lieber im Vorfeld beim Auswärtigen Amt , ob sie im Begriff sind, eine Reise in ein Krisengebiet zu buchen. Gibt das Auswärtige Amt eine offizielle Warnung vor der Reise in ein Land aus oder rät es zur Rückkehr aus demselben, muss der Reiseveranstalter den Reisewilligen kostenlos umbuchen bzw. eine Stornierung auch ohne Reiserücktrittversicherung akzeptieren.

Besonders bei teuren Urlaubsreisen lohnt sich der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung immer.

Wann muß eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen werden?

Für den Abschluss einer Rücktrittversicherung müssen Abschlussfristen eingehalten werden.
Diese sind bei den einzelnen Reiseversicherern sehr unterschiedlich.
So muss eine Rücktrittskosten-Versicherung ab Buchungsdatum der Reise z.B. abgeschlossen werden:
Bei der URV, Travelsecure, HanseMerkur  und der Europäischen bis 30 Tage vor Reiseantritt (innerhalb von 30 Tagen, spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung).

Was ist zu tun, wenn der Schadenfall eintritt?

Kommt es zu einem Schaden, für den die Reiserücktrittsversicherung eintreten soll, müssen Sie unbedingt folgende Regeln beachten, damit der Versicherer nicht von seiner Leistung frei wird:
Jeden Schadensfall unverzüglich dem Versicherer anzeigen. Nicht erst nach der Rückkehr aus dem Urlaub!
Teilen Sie der Versicherung alle Umstände mit, die zu dem Reiserücktritt geführt haben, ggf. müssen Sie der Versicherung weitere Auskünfte erteilen, dem Versicherer eigene Untersuchungen gestatten, die die Umstände aufklären, Ärzte von der Schweigepflicht entbinden.
Bei Abwicklung des Reiserücktritts, ist darauf zu achten, daß der Schaden, den die Versicherung zu begleichen hat, so gering wie möglich gehalten wird. 

Ist die Versicherung nicht bereit einen Schaden zu ersetzem, können Sie innerhalb von 6 Monaten danach beim zuständigen Gericht klagen. Wird diese Frist versäumt, wird das Versicherungsunternehmen von seiner Leistung frei.

Eine Jahresreiserücktrittskostenversicherung ohne Selbstbehalt rechnet sich meist schon bei zwei Urlaubsreisen. Vergleiche finden Sie unter Single und Familie.
Vergleiche zu Jahresrücktrittsversicherungen mit Selbstbehalt erhalten Sie hier.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

Vergleich von Reiserücktrittskosten-Versicherungen und Buchungsmöglichkeit unter www.reiseversicherung.tv

Reiseabbruchversicherung

Eine Reiseabbruch-Versicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur Reiserücktrittskosten-versicherung. Sie bewahrt vor finanziellem Verlust, wenn eine Reise aus einem wichtigen Grund vorzeitig abgebrochen werden muss.

Versicherte Gründe können sein:

  1. Außerplanmäßige Beendigung der Reise
  2. Nicht erhaltene Reiseleistungen
  3. Unverschuldeter verlängerter Aufenthalt
  4. Unterbrechung einer Rundreise

Gründe für einen unverschuldeten Abbruch sind in der Regel:

  1. Unfall, unerwartete schwerer Erkrankung oder Tod
  2. Impfunverträglichkeit,
  3. Schwangerschaft,
  4. Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
  5. Bruch von Prothesen

Nicht versicherbar sind Naturkatastrophen und kriegerische Unruhen.
Die Leistungen unterscheiden sich leicht, je nach Angebot des Reiseversicherers.
So gelten bei der Union Reiseversicherung folgende Leistungen:

  1. Erstattung des anteiligen Reisepreis der gebuchten und nicht genutzten versicherten Reiseleistung vor Ort.
  2. Erstattung der Nachreisekosten zum Wiederanschluß an die Reisegruppe, wenn die versicherte person der gebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt wegen eines versicherten Ereignisses vorübergehnd nicht folgen kann. Die Nachreisekosten werden maximal bis zum Wert der nocht nicht genutzten weiteren Reiseleistungen erstattet
  3. Erstattung der Mehrkosten eines verlängerten Aufenthaltes und der Rückreise bis 5.000,-EUR, wenn die versicherte Reise durch Elementarereignissen (z.B. Erdbeben, Wirbelstürme, Überschwemmungen, oder Lawinen) nicht planmäßig beendet werden kann.
  4. Erstattung der zusätzlichen Kosten der versicherten Person für die Unterkunft (nach Art und Klasse der gebuchten und versicherten Reiseleistung), wenn für die versicherte Person die planmäßige Beendigung der Reise nicht zumutbar ist, weil eine mitreisende Risikoperson wegen schwerer Unfallverletzung oder unerwartet schwerer Erkrankung nicht transportfähig ist und über den gebuchten Rückreisetermin hinaus in stationärer Behandlung bleiben muss. Die zusätzlichen Hotelkosten werden
    bis höchstens € 3.000,- und längstens für 14 Tage übernommen. Nicht versichert sind Fahrkosten vom Hotel ins Krankenhaus bzw. vom Krankenhaus zum Hotel.

Der Ersatz der zusätzlichen Rückreisekosten bei Reiseabbruch bzw. verspäteter Rückreise ist bei der URV schon in der normalen Reiserücktritt-Versicherung eingeschlossen.

Der Abschluß einer Reiseabbruch-Versicherung ist bei der URV nur in Verbindung mit einer Reiserücktrittskostenversicherung ohne Selbstbehalt oder einem Premium-Travel-Paket möglich

Bei der HanseMerkur gilt:
Leistungen bei Reiseabbruch aus versichertem Grund:

  1. Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Urlaubshälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird,
  2. Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (Spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird,
  3. Ersattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten,

Leistungen bei Unterbrechung der Reise aus versichertem Grund:

  1. Muß eine Reise unterbrochen werden, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen

 

Leistungen bei verspäteter Rückreise:

  1. Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit bis max. 2.500,-EUR und längstens für 10 Tage einer versicherten Person,
  2. Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten
  3. Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt und zusätzliche Rückreisekosten bei Elementarereignissen am Urlaubsort bis max. 5.000,-EUR
  4. Mehrkosten, die der versicherten Person aufgrund einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als 2 Stunden entstanden sind.

Sind bei dem Abschluß einer  Reiserücktrittsversicherung Buchungsfristen einzuhalten, so kann eine Reiseabbruchversicherung jederzeit abgeschlossen werden. Die Höhe der Reisepreise bestimmt die Versicherungssumme. Für Reisende, die mehrmals im Jahr verreisen, lohnt sich in jedem Fall eine Jahrespolice. Diese Jahres-Reiserücktrittsversicherungen decken alle Reisen innerhalb eines Jahres ab.

Sie suchen eine Reiseversicherung? Reiseversicherung.tv bietet einen Preisvergleich, hier können Sie eine Reiseabbruchversicherung vergleichen und online abschliessen.

 

 
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